Anmeldung
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Gebührensatzung
Weitere Regelungen zu Elternbeiträgen
Geschwisterkindregelung In Entsprechung zur städtischen Gebührenordnung gilt:
„Besuchen zwei Geschwisterkinder gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung in der Stadt Bruchköbel werden für das zweite Kind nur die Hälfte der anfallenden Nutzungsgebühren berechnet.
Besuchen drei oder mehr Geschwisterkinder gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung in der Stadt Bruchköbel werden für das erste Kind die regulären Nutzungsgebühren, für das zweite Kind die Hälfte der anfallenden Nutzungsgebühren berechnet, für das dritte Kind ein Viertel der anfallenden Nutzungsgebühren. Für jedes weitere Kind entfällt die Nutzungsgebühr.“
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KV-Beschluss vom 13. Dezember 2005:
Der monatliche Beitrag für die abgemeldeten Hortkinder, die weiterhin ein halbes Jahr an der Mittagsverpflegung teilnehmen, beträgt 20,00 € plus Verpflegung.
Für das verspätete Abholen während der Öffnungszeiten der Kindertagesstätte, werden für jede angefangene Stunde 2,50 € erhoben.
Für das verspätete Abholen nach der Schließungszeit der Kindertagesstätte, werden für jede angefangene Stunde 15,00 € erhoben.
Eltern können nach Absprache mit der Leitung Servicestunden buchen.
Die Gebühr beträgt je Stunde 2,50 €.
KV-Beschluss vom 18. Juni 2018
Der Beitragsfreiheit für Kinder von 3-6 Jahren liegt die Betreuungszeit von 7-12h als Referenzmodell mit der alten Betreuungspauschale von 110€ zugrunde. Aus ihr ergeben sich die Gebühren für Betreuungszeiten über 6h/Tag. Die Geschwisterkindregelung gilt hier vorbehaltlich anderer Absprachen mit der Stadt nicht.
Die neue Gebührenordnung tritt zum 1.03.2022 in Kraft.
Für den Kirchenvorstand der Ev. Kirchengemeinde Issigheim
Bruchköbel-Niederissigheim, gemäß Kirchenvorstandsbeschluss vom 21. Februar 2022
(Pfr. Dr. Burkhard von Dörnberg)